AGB

 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 4. Juni 2010)

Diese AGB sowie der Vergütungsplan in der aktuell gültigen Version sind integrierter Bestandteil des Partnervertrags von AGENT ROYAL.


1.    Definition
AGENT ROYAL ist das Network Marketing Programm der Messner & Messner GmbH, Hinterhoferstraße 2B/1, A-3100 St. Pölten (im Folgenden AGENT ROYAL genannt). Die Messner & Messner GmbH ist alleiniger Betreiber und rechtlicher Firmenträger der geschützten Marke AGENT ROYAL. Im Rahmen seines Network Marketing Programms vertreibt AGENT ROYAL unterschiedliche Produkte aus mehreren Produktlinien.
 

2.    Stellung des Partners

Der Partner kauft und verkauft, vermittelt oder empfiehlt Produkte von AGENT ROYAL im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Partner ist mindestens 18 Jahre alt und selbstständig als Unternehmer tätig. Er ist weder weisungsgebundener Mitarbeiter noch Auftragnehmer von AGENT ROYAL. Er wird weder als Agent, Angestellter, Franchisenehmer oder Bevollmächtigter noch als Vertreter von AGENT ROYAL tätig. Er ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsorts frei, ist zu keiner Vermittlungsleistung verpflichtet und schuldet keinen Erfolg. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, alle für ihn und sein Geschäft geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.


Der Partner ist nicht befugt und hat keine Vollmacht, im Namen von AGENT ROYAL Rechtsgeschäfte irgendwelcher Art abzuschließen oder Verträge zu unterzeichnen, die Rechte oder Verpflichtungen für AGENT ROYAL begründen. Er hat auch keine Inkassovollmacht für AGENT ROYAL.


Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner nicht exklusiv. Dem Partner ist es gestattet, Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu vertreiben.


3.    Einkauf und Lieferung
Der Einkauf von Waren, die in den Produktlinien von AGENT ROYAL angeboten werden, erfolgt nur und ausschließlich bei AGENT ROYAL. Der Warenbezug von und zwischen Partnern von AGENT ROYAL oder anderen Herstellern ist nicht gestattet. Der Partner darf die Produkte von AGENT ROYAL nicht mit unerlaubten Werbemethoden, wie z. B. unerlaubten Heilaussagen, Spamwerbung, Herabsetzung von Konkurrenzprodukten, bewerben.


Die Bestellung von Waren kann online über das Backoffice eines Partners erfolgen. Zu jeder Bestellung wird dem Partner eine entsprechende Rechnung in seinem persönlichen Backoffice bzw. per EMail zur Verfügung gestellt.


Damit die Ware sicher, diskret und unbeschädigt versendet wird, beauftragt AGENT ROYAL nur Zusteller mit der Auslieferung der Waren, die sich per Vertrag an die AÖSp (Allgemeinen österreichischen Spediteursbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich) halten. Für die Lieferung frei Haus verrechnet AGENT ROYAL Versandkosten, die je nach Gewicht und Größe der Warenlieferung sowie Empfängerland variieren können.

 

Die Liste der Versandkosten ist im Downloadbereich auf der Website von AGENT ROYAL zu finden.


Sollten die von AGENT ROYAL gelieferten Waren fehlerhaft sein, wird AGENT ROYAL serviceorientiert und im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen umgehend für Abhilfe sorgen.


AGENT ROYAL fakturiert nach dem derzeit geltenden Umsatzsteuergesetz (UStG) in Österreich. Partner aus dem EU-Raum, die eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) nachweisen können, erhalten die Lieferungen netto verrechnet. Der Nachweis der UID-Nr. ist AGENT ROYAL zu übermitteln und mit einem Nachweis des zuständigen Finanzamts zu belegen, da ohne diese Angaben der Partner als Partner ohne UID-Nr. betrachtet werden muss. Sollte AGENT ROYAL aufgrund fehlender oder fehlerhafter Informationen bezüglich der Umsatzsteuerpflicht dazu verpflichtet sein, die Mehrwertsteuer vorheriger Nettoprovisionszahlungen an den Partner nachträglich zu überweisen, berechnet AGENT ROYAL eine Bearbeitungspauschale von mindestens netto EUR 50,–.


4.    Widerrufsrecht
4.1.    Widerrufsbelehrung für Partner in Deutschland


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an AGENT ROYAL, Messner & Messner GmbH, Hinterhoferstraße 2B/1, A-3100 St. Pölten, zu richten.


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,– nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache und für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


4.2.    Rücktrittsrecht für Partner in Österreich
AGENT ROYAL gewährt Privatkunden (Verbrauchern) eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Die Rücktrittsfrist beginnt jeweils mit Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen (§ 5e KSchG). Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder die Ware zurückgesendet wird.


Kein Rücktrittsrecht gibt es bei folgenden Warengruppen (§ 5f KSchG): CDs, DVDs etc. oder Software, wenn diese vom Verbraucher entsiegelt wurde, verderbliche Waren oder Waren, deren Verfallsdatum überschritten wurde (z. B. Lebensmittel, Kosmetika, Naturprodukte etc.), maßangefertigte oder auf besondere Kundenspezifikationen gefertigte Waren (z. B. Drucksorten, Maßmöbel), Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.


Rücktrittsfolgen: Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Ware sollte in ungenutztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von unserem Partner ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Die Kosten der Rücksendung gehen zulasten des Kunden (§ 5g Abs. 2 KSchG). Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, ist unser Partner berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten.


4.3.    Widerrufsrecht EU-Länder
In den Ländern Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Spanien und den Niederlanden beträgt die Widerrufsfrist sieben Werktage, in Dänemark, Portugal, Schweden und Finnland 14 Tage und in Griechenland und Italien zehn Tage. Sie beginnt mit dem Erhalt der Ware. Der Verbraucher hat die direkten Kosten der Rücksendung zu tragen.
In allen anderen EU-Staaten finden die Bestimmungen aus Österreich bzw. aus dem Empfängerland Anwendung.
Ende der Widerrufsbelehrung


5.    Datenschutz
AGENT ROYAL nimmt den Schutz der Kundendaten sehr ernst. Adressen, Namen und alle weiteren persönlichen Informationen werden absolut vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke genutzt. Der Partner tritt alle Rechte an den AGENT ROYAL bekannt gegebenen Daten, insbesondere an den Kundendaten, an AGENT ROYAL ab.
AGENT ROYAL wird Kundendaten grundsätzlich nicht an Dritte verkaufen oder vermieten. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden, insbesondere soweit eine Übermittlung zum Zwecke der in Anspruch genommenen Dienstleistungen erforderlich ist. AGENT ROYAL behält sich vor, personenbezogene Kundendaten für zukünftige Aktivitäten von AGENT ROYAL zu speichern und diese Daten zu Werbezwecken zu verwenden. Der Kunde hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen und die Löschung der Daten zu beantragen. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung der Daten.


Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass jener Partner, der ihn geworben hat, Zugang zu seinen provisionsrelevanten Daten erhält. Er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an Partner von AGENT ROYAL weitergeleitet werden und dass AGENT ROYAL oder jene Partner, die mit seiner Betreuung beauftragt sind, Kontakt zu ihm aufnehmen werden, um ihn umfassend und unabhängig über Produkte von AGENT ROYAL zu beraten. Der Partner kann seine Zustimmung zu dieser Verwendung seiner Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an support@agentroyal.com.


6.     Haftung
Der Partner haftet gegenüber AGENT ROYAL für jede Verletzung der in diesem Vertrag beschriebenen Pflichten und verpflichtet sich, AGENT ROYAL von diesen Ansprüchen freizustellen sowie AGENT ROYAL den dadurch entstandenen Schaden einschließlich eventuell entstehender Rechtsanwaltskosten zu erstatten, wenn und soweit AGENT ROYAL aufgrund der Verletzung derartiger Pflichten durch den Partner von dritter Seite her in Anspruch genommen wird.


Sollten von dritter Seite aus gegenüber AGENT ROYAL irgendwelche Haftungsansprüche geltend gemacht werden, die auf einem schuldhaften Verhalten des Partners beruhen, so verpflichtet sich der Partner, AGENT ROYAL von diesen Ansprüchen freizustellen sowie AGENT ROYAL den dadurch entstandenen Schaden einschließlich eventuell entstehender Rechtsanwaltskosten zu erstatten.


Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen AGENT ROYAL einschließlich unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bleiben von obigen Haftungsbeschränkungen unberührt.


7.    Provisionen
Der Vergütungsplan regelt die Art und Höhe der Provisionen und ist ein integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung. Partner, die gegen diese Vereinbarung verstoßen, können vom Einkauf der Produkte von AGENT ROYAL ausgeschlossen werden und verlieren das Recht, Provisionen zu beziehen.
Erfolgen die Bestellung und der Zahlungseingang auf dem Konto von AGENT ROYAL bis zum Monatsletzten, wird die Provision spätestens am 25. des darauffolgenden Monats ausbezahlt. Provisionsgutschriften unter EUR 10,– werden dem Partner solange gutgeschrieben/kumuliert angerechnet, jedoch nicht ausbezahlt, bis die Summe der Auszahlungen EUR 10,– erreicht hat. Sie werden dann mit dem nächstmöglichen monatlichen Provisionslauf an den Partner überwiesen. Provisionen gehen dem Partner dadurch nicht verloren.

 

Die Basis für die Provisionen ist das Provisionsvolumen(PV) der Ware. (Ohne Umsatzsteuer und Versandkosten)

 

Der Partner ist für die Meldung einer Änderung seiner Zustelladresse bzw. Postadresse oder seiner Kontoverbindung an AGENT ROYAL selbst verantwortlich. Um mündliche/schriftliche Übertragungsfehler auszuschließen, können Bankdaten nur vom Partner selbst eingegeben bzw. korrigiert werden. Sollte eine Geldüberweisung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Kontoinformationen nicht möglich sein, verrechnet AGENT ROYAL pro Nachüberweisung eine Bearbeitungspauschale von EUR 10,–. Datenänderungen müssen online durch den Partner selbstständig durchgeführt werden. Belege hierüber sind bei Bedarf und/oder auf Verlangen schriftlich nachzureichen.


8.    Rechte und Pflichten
AGENT ROYAL ist berechtigt, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, komplett einzustellen oder vorübergehend auszusetzen. AGENT ROYAL behält sich vor, Produktpreise und Provisionssätze den Marktgegebenheiten anzupassen.
Partner müssen Verkäufe über eigene, nicht von AGENT ROYAL geförderte Websites, Internetbörsen, Flohmärkte, Zeitungsannoncen oder andere Orte und Vertriebswege mit AGENT ROYAL vorab abklären und es muss eine schriftliche Zustimmung von AGENT ROYAL eingeholt werden.
AGENT ROYAL ist eine geschützte Marke und das Benutzen der Marke, des Firmenlogos, von Bildern, Grafiken etc., die auf AGENT ROYAL-eigenem Werbematerial oder auf der offiziellen Website dargestellt werden, ist auf selbst erstelltem Werbematerial, wie Prospekten, Internetpräsenzen, Visitenkarten, Pkws und dergleichen, grundsätzlich nicht gestattet. Zum Schutz aller Partner ist die Verwendung von individuellem, selbst gestaltetem Werbematerial nur dann gestattet, wenn dies vor der Nutzung durch AGENT ROYAL schriftlich genehmigt wurde.
Werbemittel, die den Partnern von AGENT ROYAL zur Verfügung gestellt werden, dürfen auch auf eigenen Websites bzw. zur Bannerwerbung im Internet verwendet werden.
Wirbt ein Partner einen neuen Geschäftspartner, so ist es dessen Pflicht, ihn umfassend über AGENT ROYAL und das Vertriebssystem zu informieren, insbesondere über die Selbstständigkeit als Vertriebspartner sowie über die Produkte und den Vergütungsplan von AGENT ROYAL. Es gibt keine Form von Gebietsschutz oder dergleichen.
Es ist Partnern von AGENT ROYAL nicht gestattet, ungewünschte bzw. unaufgeforderte E-Mails oder Faxe (Spam) zu versenden. AGENT ROYAL distanziert sich ausdrücklich von Spammails oder Spamfaxen und übernimmt keine Haftung für seitens von AGENT ROYAL-Partnern versendeten Spam. Das Gleiche gilt für Werbeschreiben und/oder -maßnahmen, die den Eindruck von Abwerbemaßnahmen erwecken bzw. diese erfüllen. Die zuvor genannten Tätigkeiten werden von AGENT ROYAL nicht akzeptiert und können zur sofortigen Kündigung des Partners führen.
AGENT ROYAL verpflichtet sich, alle Änderungen diesen Vertrag betreffend zeitnah an alle Partner weiterzugeben. Änderungen werden automatisch Bestandteil des Vertrags zwischen AGENT ROYAL und den Partnern. Geänderte Vertragsbedingungen werden am Tag des Inkrafttretens allen Partnern auf der öffentlich zugänglichen Webseite zur Verfügung gestellt. Geänderten Vertragsbedingungen kann der Partner maximal vier Wochen nach Erscheinungsdatum widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Änderungen als anerkannt. Die Partner werden auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des unterbliebenen Widerspruchs bei jeder Änderung nochmals gesondert hingewiesen.


9.    Partnervertrag – Beendigung/Kündigung
Die Registrierung als Partner erfolgt auf der Website. Eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises sowie der unterzeichnete Partnervertrag sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen an AGENT ROYAL als Voraussetzung für ein Vertragsverhältnis zu übermitteln. Der Partnervertrag kommt durch Annahme des Vertrags durch AGENT ROYAL zustande und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Erklärung zum Abschluss des Partnervertrags kann der Partner ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen. Sie tritt am Ende des laufenden Monats in Kraft. Jeder Antrag kann ohne Angabe von Gründen von AGENT ROYAL abgelehnt werden.
Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses ist beiden Vertragspartnern jederzeit möglich. Die Kündigung ist dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitzuteilen und tritt am Ende des laufenden Monats in Kraft. Sollte ein Partner seine Vertriebstätigkeit beenden, ist es ihm nicht gestattet, weiterhin Informationen und Kenntnisse betreffend das Vertriebssystem von AGENT ROYAL und dessen Partner an Dritte weiterzugeben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei einer außerordentlichen Kündigung verliert der Partner seinen Provisionsanspruch; es sei denn, der außerordentliche Kündigungsgrund lag in der Sphäre von AGENT ROYAL. Der Verkauf einer Struktur an andere Partner von AGENT ROYAL ist nur mit Zustimmung von AGENT ROYAL möglich. Diese ist vorab schriftlich einzuholen. Im Falle des Todes eines Partners geht sein Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf seine Erben über.
AGENT ROYAL behält sich vor, den Vertrag mit dem Partner und die damit verbundenen Provisionsansprüche bei groben Verstößen fristlos zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei einer außerordentlichen Kündigung verliert der Partner seinen Provisionsanspruch; es sei denn, der außerordentliche Kündigungsgrund lag in der Sphäre von AGENT ROYAL.

 

Außerordentliche Kündigungsgründe sind u. a.:
•    die Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Partners oder wenn gegen den Partner Exekution durch Pfändung seiner Forderungen gegen AGENT ROYAL betrieben wird,
•    der Verlust der Rechtspersönlichkeit des Partners ohne Rechtsnachfolger, beispielsweise durch die Auflösung der Gesellschaft des Vertriebspartners,
•    sollte ein Partner oder dessen Bevollmächtigter oder Rechtsnachfolger länger als acht Wochen schriftlich oder per E-Mail nicht erreichbar sein oder sollte eine Geldüberweisung auf das vom Partner im Backoffice angegebene Konto länger als acht Wochen nicht möglich sein;
•    wenn der Vertriebspartner Geschäftsgeheimnisse von AGENT ROYAL an Dritte weitergeben sollte;
•    wenn der Vertriebspartner ein geschäftsschädigendes Verhalten an den Tag legen sollte, wie beispielsweise bei der Darstellung des Geschäftsmodells als Pyramidenspiel oder Schneeballsystem, der Anbahnung von unseriösen oder schadensträchtigen Geschäften, unredlicher Werbung oder Geschäftsanbahnung, bei einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (beispielsweise Spammails), Abwerbungsversuchen, Falschaussagen gegenüber Dritten sowie bei überdurchschnittlich gehäuft auftretenden Beschwerden von Kunden oder Partnern;
•    wenn überhaupt eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB verletzt werden sollten oder wenn gegen gesetzliche Bestimmungen, die sich auf diese AGB und insbesondere auf Rechte und Pflichten der Vertragspartner beziehen, verstoßen werden sollte.


10.     Gerichtsbarkeit und Schlussbestimmungen
Alle Fragen in Bezug auf Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und deren Wirksamkeit sowie die Auslegung der vorliegenden AGB und des Agentenvertrags unterliegen dem österreichischen Recht und den österreichischen Gesetzen. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie alle Streitigkeiten, die sich aufgrund der Geschäftsbeziehung der beiden Vertragsparteien ergeben könnten, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von AGENT ROYAL als örtlich zuständig vereinbart, wenn der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Grundsätzlich ist es das Ziel von AGENT ROYAL, allen Geschäftspartnern ein seriöses und wettbewerbsfähiges Geschäftsfeld zu eröffnen. Aus diesem Grund legt AGENT ROYAL größten Wert auf Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit sowie Fairplay aller Vertragsparteien untereinander.
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt auch für Vertragslücken.